Der Zugtruppführer

Der Zugtruppführer ist für die Einsatzbereitschaft und Ausbildung seines Zugtrupps verantwortlich.

Er ist dem Zugführer gegenüber für die personelle und materielle Einsatzbereitschaft seines Zugtrupps verantwortlich.

Der Zugtruppführer sorgt für die Ausbildung der Helfer/innen seines Zugtrupps entsprechend den Vorschriften und den für die Ausbildung getroffenen Regelungen, indem er insbesondere:

  • den Ausbildungsstand ermittelt und den Ausbildungsbedarf feststellt,
  • die Ausbildung durchführt oder überwacht,
  • Der Zugtruppführer hat durch entsprechende Weisungen und Kontrollen die materielle Einsatzbereitschaft seines Zugtrupps jederzeit sicherzustellen.
  • Der Zugtruppführer ist verantwortlich für die Durchführung der seiner Teileinheit übertragenen Einsatzaufgaben, indem er insbesondere:
  1. die Alarmierung seines Zuges gemäß Alarmordnung sicherstellt,
  2. die Einsatzbereitschaft des Zuges feststellt und meldet,
  3. im zugewiesenen Einsatzraum seine Einheit fachgerecht einsetzt,
  4. Verbindung zur Einsatzleitung zu anderen Organisationen und zu THW-Einheiten aufnimmt,
  5. die Logistik für die eigene Einheit und für beigestellte Einheiten regelt.