Der Zugführer
Der Zugführer ist für die Einsatzbereitschaft und Ausbildung seines Technischen Zuges verantwortlich.
Er sorgt für die Ausbildung der Helfer/innen seines Zuges entsprechend den Vorschriften und den für die Ausbildung getroffenen Regelungen, indem er insbesondere:
- den Ausbildungsstand ermittelt und den Ausbildungsbedarf feststellt, die Ausbildung durchführt oder überwacht, Übungen anlegt und auswertet, Unterführer/innen auf ihre Eignung beurteilt und Anträge für ihre Berufung stellt.
- Er hat durch entsprechende Weisungen und Kontrollen die materielle Einsatzbereitschaft seines Zuges jederzeit sicherzustellen.
- Der Zugführer ist verantwortlich für die Durchführung der seiner Einheit übertragenen Einsatzaufgaben, indem er insbesondere:
- die Alarmierung seines Zuges gemäß Alarmordnung sicherstellt,
- die Einsatzbereitschaft des Zuges feststellt und meldet,
- im zugewiesenen Einsatzraum seine Einheit fachgerecht einsetzt,
- Verbindung zur Einsatzleitung zu anderen Organisationen und zu THW-Einheiten aufnimmt,
- die Logistik für die eigene Einheit und für beigestellte Einheiten regelt.
- Im Einsatz ist er der unmittelbar übergeordneten Führungsstelle unterstellt.