Der stellvertretende Ortsbeauftragter

Der stellvertrende Ortsbeauftragte ist Leiter des OV-Stabes bzw. der LuK OV und Abwesenheitsvertreter des Ortsbeauftragten. In seiner Abwesenheit nimmt er dessen Funktion und Aufgaben wahr. Er ist verantwortlich für den inneren Dienst im OV, sowie für die Einsatzbereitschaft und Ausbildung des OV-Stabes.

Darüber hinaus trägt er die Verantwortung für:

 

  • Der stv. Ortsbeauftragte ist dem Ortsbeauftragten gegenüber für die personelle und materielle Einsatzbereitschaft des OV-Stabes bzw. des LuK-Stabes verantwortlich.
  • Der stv. Ortsbeauftragte sorgt für die Ausbildung der Mitglieder des OV-Stabes
  • Der stv. Ortsbeauftragte hat durch entsprechende Weisungen und Kontrollen die materielle Einsatzbereitschaft des OV-Stabes jederzeit sicherzustellen.
  • Der stv. Ortsbeauftragte ist verantwortlich für die Durchführung der dem OV-Stab übertragenen Einsatzaufgaben.
  • Bei Einsätzen übernimmt der stv. Ortsbeauftragte eine Stabsfunktion in dem LuK-Stab OV.
  • Der stv. Ortsbeauftragte koordiniert die Zusammenarbeit zwischen OV und Jugendgruppe.