Die Jugendbetreuer
Die Jugendbetreuer sind für die Nachwuchsförderung und Ausbildung der Junghelfer/innen des Ortsverbandes zuständig.
Die Jugendbetreuer sind verpflichtet:
- die Junghelfer/innen in allen Angelegenheiten zu betreuen und entsprechend den Aufgaben des THW auszubilden.
- unter Beachtung der gesetzlichen Bestimmungen das wohlverstandene Interesse des einzelnen Junghelfers zu fördern.
- mit seinem Gesamtverhalten vorbildlich auf die Junghelfer/innen einzuwirken.
- Er stellt die materielle Ausstattung der Jugendgruppe und deren Wartung und Pflege sicher.