Der Stellv. Helfersprecher
Er Vertritt den Helfersprecher.
Zu seinen Aufgaben gehören insbesondere:
- Jeder Helfer kann sich in dienstlichen oder dienstbezogenen persönlichen Angelegenheiten an seinen Sprecher wenden.
- Die Wahrnehmung seiner Funktion als Sprecher entbindet den Helfer nicht von der Erfüllung der ihm ansonsten obliegenden Aufgaben.
- Der Helfersprecher kann Sprechstunden in der Unterkunft abhalten. Zeitpunkt und Ort sind mit dem OB abzustimmen.
- Der Helfersprecher wirkt insbesondere mit bei der
- Berufung und Abberufung von Führungskräften,
- Entlassung eines Helfers ohne dessen Antrag,
- Schlichtung von Meinungsverschiedenheiten zwischen den Helfern untereinander oder mit dem OB auf Antrag eines der Betroffenen,
- Einrichtung und Ordnung der Unterkünfte, - Dienst- und Ausbildungsplangestaltung,
- Berufung und Abberufung des Ortsbeauftragten.
Der Hsp wird von den Helfern seines OV gewählt. Wählbar ist jeder aktive Helfer und Reservehelfer, der dem THW seit mindestens zwei Jahren angehört.
Orts- und Kreisbeauftragte sind nicht wählbar.
Helfersprecher ist eine Zusatzfunktion.